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DECA General conditions of sale

Algemeine Geschäftsbedingungen

 

Artikel 1

Unsere Rechnungen sind in bar an unseren Firmensitz in Herentals zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit der Zahlung verbundenen Transaktionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Der in unseren Angeboten angegebene Preis versteht sich, sofern nicht anders vereinbart, als Preis „Ab Werk“, was unter anderem bedeutet, dass Verladung und den Transport nicht inbegriffen sind.

 

Artikel 2

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Schadenersatz in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 40 EUR. Außerdem sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 10 % im Jahr zu zahlen. Jede vom Kunden geleistete Zahlung wird zunächst auf die fälligen Zinsen und/oder den Schadenersatz und erst dann auf die ältesten fälligen Forderungen von uns gegenüber dem Kunden angerechnet. Die verspätete Zahlung einer Rechnung führt zur sofortigen Fälligkeit aller ausstehenden Rechnungen.

Wir haben das Recht, unsere Lieferungen auszusetzen und/oder einzuschränken, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt.

 

Artikel 3

Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Rechnungen auf den Kunden über. Das Risiko geht jedoch auf den Kunden über, sobald die Ware unsere Lager verlässt.

 

Artikel 4

Preisangaben werden immer nur zu Informationszwecken gemacht. Sie sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bestellungen sind erst nach Unterzeichnung des entsprechenden Vertrags durch eine befugte Person im Unternehmen verbindlich und gültig.

 

Artikel 5

Wenn nicht anders angegeben, sind die Liefertermine immer nur Richtwerte. Der Kunde kann sich auf die Überschreitung der Richttermine nicht berufen, um die Aufhebung des Vertrags zu verlangen, Schadenersatz zu unseren Lasten zu fordern oder sonstige Ansprüche gegen uns geltend zu machen.

 

Artikel 6

Der Kunde muss alle sichtbaren Mängel innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung melden. Innerhalb dieser Frist muss der Kunde ein Einschreiben an uns senden, in dem die Mängel detailliert und erschöpfend aufgezählt sind.

Unsere Verpflichtung im Rahmen der sichtbaren Mängel beschränkt sich in jedem Fall auf den Austausch der Ware, unter Ausschluss jeglicher Kosten oder Schadenersatzes jeglicher Art.

Wenn der Käufer Waren an Decapac zurücksenden möchtet, muss er die Kosten zu seinem Lasten berücksichtigen. Decapac kann eine Gutschrift für 65 % des Rechnungswertes des retourniertes Artikels ausstellen. Um für eine Rückgabe in Frage zu kommen, müssen die Produkte folgende Bedingungen erfüllen: Die Kartons müssen sauber, unbeschädigt und ungeöffnet sein. Rücksendungen müssen in Absprache mit Decapac erfolgen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen. Das Rückgaberecht gilt nur für neuere Artikel, die häufig verkauft werden, und die Produkte dürfen nicht älter als 12 Monate ab dem ursprünglichen Kaufdatum sein. Darüber hinaus können Rücksendungen nur mit vorheriger Genehmigung durch Decapac nach der Rücksendeanfrage des Käufers bearbeitet werden.

 

Artikel 7

Etwaige versteckte Mängel müssen innerhalb eines Monats nach Entdeckung des Mangels per Einschreiben geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen unter Androhung der Verwirkung außerdem spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung geltend gemacht werden.

Auch im Rahmen von versteckten Mängeln beschränkt sich unsere Verpflichtung auf den Ersatz der Ware unter Ausschluss jeglicher Kosten oder Schadensersatzes jeglicher Art.

 

Artikel 8

8.1 In keinem Fall können wir aus irgendeinem Grund für unser geringes Verschulden haftbar gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um die Nichterfüllung wesentlicher Verpflichtungen, die Vertragsgegenstand sind.  Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch unserer Mitarbeiter) ist unsere Haftung auf die Höhe des Betrags der Lieferung und auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Wir übernehmen keinerlei Haftung, wenn wir unseren Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen nicht nachkommen können. Ist die höhere Gewalt nur vorübergehend, bemühen wir uns, unsere Verpflichtungen zu erfüllen, sobald dies wieder möglich ist.

8.2 Indirekte Schäden (wie unter anderem kommerzielle oder finanzielle Verluste, Rufschädigung, Gewinn- oder Umsatzverluste, Verlust von Kunden und Verluste aufgrund von Klagen Dritter gegen den Kunden) können niemals erstattet werden.

 

Artikel 9

Unsere Haftung und die Garantie, die wir aus welchem Grund auch immer gewähren, erlischt, wenn der Kunde die Gebrauchsanweisung nicht befolgt, wenn die verkaufte Ware verändert oder unsachgemäß verwendet wird oder wenn der Käufer die normale Verwendung der Ware ändert.

Von unseren B2B-Kunden wird erwartet, dass sie mit den Bedingungen für die Nutzung und Anwendung unserer Produkte im Hinblick auf ihre Geschäftstätigkeit vertraut sind. Sind diese dem Kunden nicht bekannt, muss er uns vor Vertragsabschluss darauf hinweisen.

 

Artikel 10

Lehnt der Kunde den Auftrag ab, tritt er vom Vertrag zurück oder kann der Vertrag durch sein Verschulden nicht erfüllt werden, sind wir berechtigt, entweder die zwangsweise Durchführung des Vertrags (mit einem etwaigen Schadenersatz) zu verlangen oder vom Kunden Schadenersatz zu fordern.

Unbeschadet unseres Rechts, einen höheren Schaden geltend zu machen, wird die Entschädigung pauschal auf 25 % der vereinbarten Vertragssumme festgesetzt. 

 

Artikel 11

Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung aufgelöst, wenn wir dies in den folgenden Fällen verlangen: 

  • Insolvenz des Kunden;
  • Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag, die nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt eines Einschreibens von uns behoben wird.

Im Falle einer solchen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, uns einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25 % der vereinbarten Vertragssumme zu zahlen, unbeschadet unseres Rechts, im Falle eines nachgewiesenen höheren Schadens eine höhere Entschädigung zu fordern.

 

Artikel 12

Die eventuelle Nichtigkeit einer dieser Bedingungen hat nicht die Nichtigkeit der anderen Klauseln und des Vertrags zur Folge.

 

Artikel 13

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbedingungen des Kunden haben die vorliegenden Geschäftsbedingungen Vorrang. Geschäftsbedingungen unseres Kunden sind uns gegenüber nur dann wirksam, wenn diese von einer befugten Person unseres Unternehmens zur Genehmigung unterzeichnet sind, und auch nur dann, wenn dies erfolgt, nachdem unsere Geschäftsbedingungen dem Kunden bereits mitgeteilt worden sind.

 

Artikel 14

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen belgischem Recht. Gerichtsstand ist Antwerpen, Abteilung Turnhout. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.